- caritas im Bistum Limburg
- Caritasverband für die Diözese Limburg e. V.
- Caritasverband Frankfurt e. V.
- Caritasverband für den Bezirk Hochtaunus e. V.
- Caritasverband für den Bezirk Limburg e. V.
- Caritasverband Main-Taunus e. V.
- Caritasverband Westerwald-Rhein-Lahn e. V.
- Caritasverband Wetzlar/Lahn-Dill-Eder e. V.
- Caritasverband Wiesbaden-Rheingau-Taunus e. V.
- Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Frankfurt
- Sozialdienst katholischer Frauen e. V. Wiesbaden
- Haus der Volksarbeit e. V.
- Jugendberatung und Jugendhilfe e.V. Frankfurt
- Jugendhilfezentrum Johannesstift GmbH
- Alle Verbände
Wer kann Förderung beantragen?
Förderkriterien zur Antragstellung
Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung fördert laut ihrer Satzung Aufgaben und Projekte der verbandlichen und pfarrgemeindlichen Caritas im Bistum Limburg. Die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie sind die zentralen Themen der Fördertätigkeit. Einzelfallhilfe ist ausgeschlossen. Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie einen Antrag bis 30.09. eines jeden Jahres stellen. In der darauffolgenden Vorstandssitzung wird über die gestellten Anträge entschieden.
Lesen Sie sich die Fördervorgaben aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie über mail(at)caritasstiftungen(dot)de Kontakt zu uns auf.
Häufige Fragestellungen
- Träger, die Mitglied im Caritasverband für die Diözese Limburg e.V. sind, sowie Pfarreien des Bistums Limburg.
- Träger mit Sitz im Bistum Limburg, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen.
- Personen oder Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung einzelner Personen benötigen.
- Träger mit Sitz außerhalb des Bistums Limburg.
- Träger, die nicht die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen.
- Alle öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten zur anderweitigen Finanzierung sind ausgeschöpft.
- Der Träger erbringt eine angemessene Eigenleistung zum Projekt/zur Maßnahme.
- Die Gesamtfinanzierung des Projektes/der Maßnahme ist gesichert.
- Die Förderdauer liegt bei maximal drei Jahren.
- Das Projekt oder die Maßnahme dient den Förderzwecken der Stiftung.
- Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden.
- Bitte beachten Sie, dass wir keine Einzelfallhilfen fördern.
Ihr Kontakt
Brigitte Luise Feucht
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, kommen Sie hier zum Antragsverfahren und allen dazugehörigen Dokumenten: