Zu beachtende Förderkriterien

Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg fördert laut ihrer Satzung die Arbeit des caritativen Wohlfahrtswesens im Bistum Limburg. Dabei sind die Bekämpfung der Armut, die Integration von Randgruppen und die Stärkung von Jugend und Familie die zentralen Themen der Fördertätigkeit. Einzelfallhilfe ist laut der Satzung ausgeschlossen. Für die Antragstellung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt werden. Wenn diese erfüllt sind, können Sie jederzeit einen Antrag stellen.

 

Bitte lesen Sie sich diese Vorgaben aufmerksam durch. Sollten Sie Fragen haben, melden Sie sich gerne und lassen sich telefonisch beraten.

Häufige Fragestellungen

  • Träger, die Mitglied im Caritasverband für die Diözese Limburg  e. V. sind sowie Pfarreien des Bistums Limburg
  • Träger mit Sitz im Bistum Limburg, die die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen
  • Personen oder Einrichtungen, die eine finanzielle Unterstützung einzelner Personen benötigen
  • Träger mit Sitz außerhalb des Bistums Limburg
  • Träger, die nicht die Arbeit des kirchlich-katholischen Wohlfahrtswesens unterstützen
  • Alle öffentlich-rechtlichen Möglichkeiten zur anderweitigen Finanzierung sind ausgeschöpft.
  • Der Träger erbringt eine angemessene Eigenleistung zum Projekt/zur Maßnahme (mindestens zehn Prozent der Gesamtkosten).
  • Die Gesamtfinanzierung des Projektes/der Maßnahme ist gesichert.
  • Die Förderdauer liegt bei maximal drei Jahren.
  • Das Projekt oder die Maßnahme dient den Förderzwecken der Stiftung.
  • Es können sowohl Personal- als auch Sachkosten gefördert werden.
  • Bitte beachten Sie, dass wir derzeit keine Einzelfallhilfen fördern!

Ihr Kontakt

Dr. Karl Weber

Caritas-Gemeinschaftsstiftung
Über der Lahn 5
65549 Limburg