So können Sie mit Ihrem Vermögen viel Gutes bewirken

Das Stiftungswesen bietet eine ideale Möglichkeit, Verantwortung für unsere Gesellschaft zu übernehmen. Die Ausschüttungen verschiedener regionaler Stiftungen fördern die wichtigen Hilfeleistungen, die caritative Verbände im gesamten Bistum Limburg anbieten. Es gilt: Je höher der Grundstock der Stiftungen unter dem Dach der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg, desto höher die jährlichen Ausschüttungen, die bistumsweit in sozial-caritative Projekte fließen können.

 

Um noch mehr erreichen zu können, ist Ihre Unterstützung unendlich wertvoll. Wir freuen uns, wenn Sie sich das Anliegen der Caritas-Gemeinschaftsstiftung und ihrer Treuhandstiftungen zu eigen machen. Welche Formen dafür in Frage kommen, zeigen wir Ihnen mit diesem Überblick.

Stiftungsformen im Überblick

Mit einer Zustiftung können Sie die Arbeit der Caritas-Gemeinschaftsstiftung und ihrer Treuhandstiftungen im Bistum Limburg zugunsten von  Menschen in der Region dauerhaft fördern. Dafür wählen Sie eine Stiftung aus unserer Stiftergemeinschaft aus, deren Arbeit Sie unterstützen möchten – beispielsweise aus Ihrer Region oder eine Stiftung, die sich für ein Thema einsetzt, das Ihnen am Herzen liegt.

Die Höhe Ihrer Zustiftung können Sie frei wählen. Dieser Betrag fließt unmittelbar in den Vermögensstock der jeweiligen Stiftung. Das dadurch erhöhte Stiftungskapital erzielt langfristig höhere Erträge, aus denen nachhaltige Projekte des jeweiligen Förderzwecks finanziert werden. Sie erhalten regelmäßig einen Bericht über die Aktivitäten der Caritas-Gemeinschaftsstiftung und ihrer Treuhandstiftungen.

Bei einer Zustiftung entfallen die behördliche Anerkennung und die Stiftungsverwaltung. Somit ist die Zustiftung die einfachste Form des Stiftens.

Bis zu eine Million Euro können als Zustiftungen flexibel über zehn Jahre verteilt als Sonderausgaben steuerlich wirksam abgesetzt werden. Allen Zustifter*innen und Spender*innen übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Die Gründung eines Stiftungsfonds bietet Ihnen die Möglichkeit, gezielt Armut zu bekämpfen, Randgruppen zu integrieren oder Jugend und Familie zu stärken. Rechtlich gesehen handelt es sich bei dem Stiftungsfonds um eine Zustiftung, er bietet jedoch mehr Gestaltungsmöglichkeiten.

Für Ihren Stiftungsfonds bestimmen Sie selbst den Stiftungszweck. Wollen Sie beispielsweise Kinder besonders unterstützen? Dann werden mit Ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert. Möchten Sie sich für Senior*innen in einem sozialen Brennpunkt engagieren? Dann werden mit den Erträgen aus Ihrem Stiftungsfonds nur Aktivitäten finanziert, die diesen Senior*innen zugutekommen. Möchten Sie mit Ihren Mitteln Menschen in bestimmten Regionen z. B. in Ihrer Pfarrgemeinde oder in Ihrer Stadt unterstützen? Auch das ist möglich.

Ihre persönliche Verbindung zu Ihrem Stiftungsfonds können Sie deutlich zeigen, indem Sie dem Stiftungsfonds beispielsweise Ihren Namen geben. Denkbar ist aber auch die Benennung nach einem geliebten Menschen oder dem Zweck des Stiftungsfonds. Als Privatperson dürfen Sie für Ihren Stiftungsfonds werben und somit dafür sorgen, dass das Kapital wächst. Bei bestimmten Anlässen können Sie zum Beispiel Freund*innen, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten des Stiftungsfonds bitten. Denn durch ein höheres Fondsvermögen steigen die Erträge und dadurch auch die Hilfe, die Sie für Menschen im Bistum Limburg leisten können.

Die Gründung eines solchen Stiftungsfonds ist sehr einfach und innerhalb weniger Tage ohne großen Aufwand durchführbar. Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg bietet Ihnen diese Möglichkeit bereits ab einem Kapitaleinsatz von 5.000 Euro. Da nur die Erträge in die Förderung von Projekten fließen, bleibt das Stiftungskapital erhalten und wirkt somit langfristig.

Das Vermögen Ihres Stiftungsfonds können Sie durch eine weitere Zustiftung jederzeit aufstocken. Sie erhalten regelmäßig einen Bericht über die Aktivitäten der Caritas-Gemeinschaftsstiftung und ihrer Treuhandstiftungen sowie einen separaten Rechenschaftsbericht über Ihren Stiftungsfonds (mit Nachweis aller Zustiftungen, Spenden, Zinserträge und der Mittelverwendung). Allen Zustifter*innen und Spender*innen übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung. Zur Bekanntmachung Ihres Stiftungsfonds besteht die Möglichkeit, ein Informationsblatt oder einen Flyer zu erstellen.

Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Sie gelten als Sonderausgaben und können innerhalb von zehn Jahren bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden.

Möchten Sie Ihr Vermögen sinnvoll einsetzen und damit einen Zweck unterstützen, der Ihnen besonders wichtig ist? Möchten Sie sich zum Beispiel für Kinder und Jugendliche oder Menschen in einer bestimmten Region, beispielsweise in der Stadt, in der Sie leben, engagieren? Dann sollten Sie über die Gründung einer Treuhandstiftung nachdenken.

Mit einer Treuhandstiftung unter dem Dach der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg können Sie diesen Wunsch schnell und unkompliziert umsetzen. Das gilt für Privatpersonen aber auch für Pfarrgemeinden oder Vereine. Dabei erhalten Sie die Garantie, dass Ihr Vermögen auch über Ihren Tod hinaus Ihrem gewünschten Zweck zugutekommt. 

Es geht einfacher, als Sie vielleicht denken: Wir richten Ihre eigene Stiftung für Sie ein und übernehmen die Verwaltung. Sie müssen sich lediglich über den Namen und den Zweck Ihrer Stiftung Gedanken machen. Dazu wählen Sie aus den Arbeitsfeldern der Caritas ein Projekt oder einen speziellen Bereich aus. Von uns erhalten Sie sämtliche Informationen, die Sie hierfür benötigen. Da die Treuhandstiftung keine eigene Rechtsperson ist, tritt die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg als Treuhänderin in allen rechtlichen Angelegenheiten auf.

Weil der Stiftungszweck über die Ausschüttung der Zinsen erfüllt wird, ist ein angemessenes Stiftungskapital notwendig. Perspektivisch sollte deshalb ein Stiftungskapital von mindestens 50.000 Euro (Kapital oder Immobilien) angestrebt werden. Durch Zustiftungen können Sie dafür sorgen, dass das Kapital weiterwächst. Das kann zu Lebzeiten geschehen oder mit einer testamentarischen Verfügung. Denn durch ein höheres Stiftungsvermögen steigen auch die Erträge und umso wirkungsvoller kann der Stiftungszweck verfolgt werden.

Das Zustiftungskapital müssen Sie nicht unbedingt selbst aufbringen. Bei bestimmten Anlässen können Sie Freund*innen, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung zugunsten Ihrer Stiftung bitten. Zur Bekanntmachung Ihrer Stiftung besteht die Möglichkeit, ein Informationsblatt oder einen Flyer zu erstellen. Außerdem stellen wir Ihre Stiftung auf der Plattform von Spenden Stiften Strahlen vor. Sie erhalten regelmäßig einen Bericht über die Aktivitäten der Caritas-Gemeinschaftsstiftung und ihrer Treuhandstiftungen sowie einen separaten Rechenschaftsbericht über Ihre eigene Stiftung (mit Nachweis aller Zustiftungen, Spenden, Zinserträge und der Mittelverwendung). Allen Zustiftern und Spendern übersenden wir selbstverständlich zeitnah eine Zuwendungsbestätigung.

Für Ihre Treuhandstiftung gelten die gleichen steuerlichen Vorteile wie bei einer Zustiftung, also können Sie bis zu eine Million Euro Stiftungsvermögen einbringen und über zehn Jahre flexibel anrechnen lassen.

Sie möchten die Arbeit einer Stiftung im Bistum Limburg finanziell unterstützen, sich allerdings nicht für immer von Ihrem Vermögen trennen, da es sich dabei z. B. um Ihre Altersvorsorge handelt? Dann können Sie das Geld auch verleihen, bis Sie es selbst wieder brauchen. Ihr Geld liegt dadurch nicht nur auf einem Konto, es hilft aktiv, ohne dass es für Sie weniger wird.

Beim zinslosen Stifterdarlehen müssen Sie sich nur auf Dauer von Ihren Vermögenswerten trennen. Sozusagen wie bei einer Zustiftung auf Zeit fließen die Mittel in eine bereits bestehende oder selbst gegründete Stiftung. Die Vermögenserträge aus dem Darlehen kommen steuerfrei dem Stiftungszweck zugute. Der Stifter bzw. die Stifterin kann das Darlehen jederzeit in voller Höhe zurückverlangen, allerdings nicht steuerlich geltend machen. Dafür wird ein Darlehensvertrag mit Angaben zum Darlehensgeber und der Darlehenssumme (auf Wunsch auch einer bestimmten Frist) aufgesetzt. 

Das Stifterdarlehen kann bei der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg jeder einzelnen regionalen oder thematischen bereits existierenden Stiftung zugutekommen. Sie erhalten regelmäßig einen Bericht über die Aktivitäten der Caritas-Gemeinschaftsstiftung und ihrer Treuhandstiftungen.

Sollten Sie zu einem späteren Zeitpunkt feststellen, dass Sie das Darlehen doch nicht selbst verwenden wollen, können Sie es in eine Spende, Zustiftung, Stiftungsfonds oder in eine Treuhandstiftung umwidmen. Das können Sie auch in Ihrem Testament verfügen.

Besitzen Sie ein eigenes Haus oder eine eigene Wohnung und möchten damit langfristig Gutes tun? Aber Sie möchten damit nicht warten, bis Sie ausziehen müssen oder der Sterbefall eintritt? Bereits zu Lebzeiten können Sie Ihre Immobilie übertragen – und durch das lebenslange Nießbrauchrecht wie gewohnt in Ihren eigenen vier Wänden leben, solange Sie es möchten.

Nießbrauch meint die (vorgezogene) Übertragung eines Gegenstands – meist einer Immobilie – unter Vorbehalt eines dauerhaften Nutzungsrechts. Sie können z. B. eine Eigentumswohnung übertragen und gleichzeitig lebenslang das Wohnrecht behalten. Oder Sie vermieten die Wohnung und beziehen die Mieterträge bis zu Ihrem Tod. Sie sind dann jedoch nicht mehr Eigentümer*in der Immobilie. 

Wenn Sie sich dazu entschließen, der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg oder einer ihrer Treuhandstiftungen auf diesem Weg eine Immobilie zu überschreiben, wird ein rechtsverbindlicher, klar formulierter Vertrag geschlossen.

Steuerlich lässt sich diese Art der Immobilienübertragung bereits zu Lebzeiten geltend machen. Sie erhalten eine Spendenbescheinigung, die sich aus dem Wert Ihrer Immobilie abzüglich der Kosten des lebenslangen Wohnrechts o.ä. bemisst. Diese Summe können Sie daraufhin über zehn Jahre hinweg flexibel von der Steuer absetzen.

Die Übertragung durch Nießbrauch können Sie bei der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg zugunsten jeder regionalen oder thematischen Stiftung durchführen. Die Immobilie erhöht den Grundstock der jeweiligen Stiftung, was jährlich zu höheren Ausschüttungen führt, die Menschen im Bistum Limburg zugutekommen.

Im Gegensatz zu anderen Stiftungsformen sind Verbrauchsstiftungen nicht für die Ewigkeit ausgerichtet, sondern zeitlich begrenzt. Das Stiftungsvermögen und die Zinsen werden über die Jahre hinweg komplett für den Stiftungszweck ausgeschüttet. Danach wird die Stiftung geschlossen. In anderen Fällen gibt es auch klar formulierte Ziele, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erreicht werden. Beispielsweise kann eine Verbrauchsstiftung den Bau von mehreren Mehrgenerationenhäusern in der Region finanziell unterstützen. Sind die Gebäude fertig gestellt, endet damit auch der Zweck der Stiftung.

Der Vorteil: Als Stifter*in können Sie miterleben, wie mit Ihrem Vermögen viel bewegt wird. Da nicht nur die Zinsen des Grundstocks ausgeschüttet werden, kann direkt mehr Geld für den guten Zweck investiert werden. Gerade in Phasen von niedrigen Zinsen kann es nämlich passieren, dass bei normalen Stiftungen über die Zinsen kaum genug Mittel zusammenkommen, um den Stiftungszweck zu erfüllen. Außerdem lässt sich bereits mit einem kleineren Grundkapital besser agieren. Wenn die Stiftung nur mit den Zinserträgen wirtschaftet, ist ein hohes Grundkapital erforderlich, um nennenswerte Fördersummen zu erzielen.

Wie bei einer Treuhandstiftung können Sie auch Ihre Verbrauchsstiftung unter dem Dach der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg errichten. Das gilt für Privatpersonen aber auch für Pfarrgemeinden oder Vereine. Dazu wählen Sie aus den Arbeitsfeldern der Caritas ein Projekt oder einen speziellen Bereich, den Namen und Zweck aus. Von uns erhalten Sie sämtliche Informationen und die Unterstützung, die Sie brauchen, um eine Verbrauchsstiftung zu errichten. 

Rechtlich gesehen, sind Verbrauchsstiftungen seit dem Ehrenamtsstärkungsgesetz von 2013 anerkannt. Das Gesetz gibt vor, dass zum einen die Verbrauchsstiftung namentlich genannt und als Stiftung, die für eine bestimmte Zeit errichtet und deren Vermögen für die Zweckverfolgung verbraucht werden soll, definiert wird. Die Stiftung soll zur Erfüllung des Zwecks mindestens 10 Jahre lang bestehen.

Zuwendungen in den Kapitalstock einer Verbrauchsstiftung können steuerlich nur als Spenden geltend gemacht werden. Das heißt: Sie können nicht bis zu eine Million Euro über den Zeitraum von 10 Jahren von der Steuer abziehen, sondern bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte im Kalenderjahr.

Manche Menschen finden die Vorstellung schön, über das eigene Leben hinaus Gutes zu tun. Sie möchten eine Brücke bauen aus der Gegenwart in die Zukunft. Dieser Gedanke von Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe kann durch eine testamentarische Zuwendung Gestalt annehmen.

Mit einem Vermächtnis oder einer Erbschaft zugunsten der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg schenken Sie Menschen in der Region viel Freude, Hoffnung und neue Zukunftschancen. So wirkt Ihr Lebenswerk über Ihre Zeit hinaus.

Ob Nachlass-Spende oder Erbschaft, die verschiedenen Möglichkeiten finden Sie im Bereich Per Testament helfen, außerdem erhalten Sie alle wichtigen Informationen in unserem Testamentratgeber „Ein Dankeschön ans Leben – Mit einem Testament Zukunft gestalten“ zum kostenlosen Download.

Infomaterial zum Download

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Stiften bietet Ihnen unser Stiftungsratgeber, den Sie hier zum kostenlosen Download finden:

Visionen verwirklichen – Stifter*in werden

Das Team der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg macht Fördern, Stiften und Vererben so einfach wie möglich. Von der Idee bis zur Realisierung stehen wir Ihnen bei Ihrer Zustiftung, Stiftungsgründung, Testamentgestaltung oder Projektförderung jederzeit zur Seite. Sprechen Sie uns an!

Ihr Kontakt

Brigitte Luise Feucht

Referentin Fundraising
Über der Lahn 5
65549 Limburg