Allgemeine Geschäftsbedingungen für Spender (AGB)

„Spenden Stiften Strahlen – Caritas im Bistum Limburg“

„Spenden Stiften Strahlen – Caritas im Bistum Limburg“ ist eine Spendenplattform der
 

Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg
Über der Lahn 5
65549 Limburg.
 

Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg (nachfolgend: „Caritas-Gemeinschaftsstiftung“) ist gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung (AO). Sie verwendet ihre Mittel ausschließlich für Zwecke im Sinne der §§ 51 f. AO. Der Zweck der Stiftung ist unter anderem die Beschaffung von Mitteln gemäß § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in ihrer Satzung genannten steuerbegünstigten Zwecke und deren Verwirklichung in anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts.

 

1. Begriffsbestimmung

„Spendenplattform“ ist die Plattform „Spenden Stiften Strahlen – Caritas im Bistum Limburg“, die die Spenden zunächst einsammelt und dann an die vorgesehenen Empfänger weiterleitet.


„Spender“ ist die natürliche oder juristische Person, die als Nutzer auf der Spendenplattform finanzielle Zuwendungen für ein Projekt oder eine Organisation vergibt.


„Spende” ist die finanzielle Zuwendung des Spenders, unabhängig vom steuerlichen Status der Projekte und der dahinterstehenden Organisation.


„Spendenempfänger“ sind Projekte oder Organisationen, die die Spende nach Mittelweiterleitung durch den Plattformbetreiber empfangen ohne zwangsläufig auch Verantwortliche des Spendenaufrufs zu sein.


„Verantwortliche“ sind juristische Personen, die einen Spendenaufruf auf der Plattform für einen Spendenempfänger erstellen. Die Verantwortlichen sind regionale Caritasverbände oder weitere Mitgliedsverbände, Einrichtungen oder Organisationen im Bistum Limburg.
 

 

2. Rolle der Spendenplattform

a) Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung stellt mit der Spendenplattform eine Plattform zur Verfügung, auf der die Verantwortlichen Spendenaufrufe einstellen und präsentieren lassen können. Diese können von möglichen Spendern gefunden werden.


b) Die Spendenplattform dient ausschließlich als Plattform zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke durch Spenden. Die Verantwortlichen werden von der Spendenplattform vor der Einstellung auf ihren sozialen Zweck und die Umsetzung hin überprüft. Insbesondere handelt es sich nur um Verantwortliche, die den satzungsmäßigen Zwecken der Caritas-Gemeinschaftsstiftung entsprechen und insoweit die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln zur Verwirklichung der dortigen satzungsmäßigen steuerbegünstigten Zwecke als Förderkörperschaft im Sinne von § 58 Nr. 1 AO erlauben. Die Spendenplattform stellt durch die Vorlage eines gültigen Freistellungsbescheids bzw. einer aktuellen Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid vorab sicher, dass die Verantwortlichen steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen.


c) Die Spendenplattform ist für den Inhalt der eingestellten Projekte und Organisationen nicht verantwortlich.


 

3. Nutzung und Spenden

a) Nutzungsberechtigt sind Spender als natürliche Personen, die voll geschäftsfähig sind oder die die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters haben. Spender als juristische Personen dürfen nur durch einen Vertretungsberechtigten Spenden tätigen. Spender dürfen nur Zahlungen tätigen, die sie freiwillig und unentgeltlich leisten, um steuerbegünstigte Zwecke fremdnützig zu fördern, ohne dass sie dazu verpflichtet sind oder eine Gegenleistung erwarten.


b) Der Spender kann einen Spendenempfänger auswählen und dann einen bestimmten Geldbetrag spenden. Der Spender muss dazu einen bestimmten Geldbetrag und seine Zahlungsdaten in das dafür vorgesehene Feld eintragen und diese bestätigen. Durch die Bestätigung wird die Spende ausgelöst.


c) Die auf der Spendenplattform eingeworbenen Spenden stellen eigene satzungsmäßige Förderprojekte der Caritas-Gemeinschaftsstiftung in ihrer Tätigkeit als Förderkörperschaft dar. Die Spende wird von der Spendenplattform angenommen und weitergeleitet. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch auf die Weiterleitung der gesamten Spende oder einen bestimmten Einsatz. Insbesondere behält sich die Spendenplattform vor, einen Betrag in Höhe von bis zu 10% der Spende ausschließlich für die Finanzierung der internen Verwaltung und Weiterentwicklung der Spendenplattform einzubehalten.


d) Der Spender hat vier Möglichkeiten eine Spende zu tätigen:
 

  • die Spende für Förderprojekte der Caritas-Gemeinschaftsstiftung zugunsten eines bestimmten Caritasverbands insgesamt,
     
  • die Spende für ein bestimmtes Spendenprojekt,
     
  • die Spende für Förderprojekte der Caritas-Gemeinschaftsstiftung zugunsten der eigenen Stiftung eines Verantwortlichen,
     
  • die Spende für Förderprojekte der Caritas-Gemeinschaftsstiftung über ein eingebettetes Spendenformular im eigenen Internetauftritt eines Spendenempfängers oder Verantwortlichen.
     

e) Die Spenden werden als eigene Mittel der Caritas-Gemeinschaftsstiftung eingeworben. Diese hat die eingeworbenen Spenden nach den Vorgaben der Abgabenordnung (AO) für die Mittelverwendung durch steuerbegünstigte Körperschaften (§§ 51 ff. AO) zu verwenden. Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung darf die eingeworbenen Spenden entsprechend den gesetzlichen Anforderungen nur für ihre satzungsmäßigen Zwecke verwenden. Verwendet werden und als verwendet gelten die eingeworbenen Spenden dabei als Mittel im gemeinnützigkeitsrechtlichen Sinne entsprechend den gesetzlichen Vorgaben für steuerbegünstigte Körperschaften (§§ 51 ff. AO).


f) Die Spendenplattform vereinbart mit den Verantwortlichen, dass die Spende nur für den im Spendenaufruf vorgesehen Verwendungszweck verwendet werden darf. Dabei sind geringe Abweichungen hinsichtlich der Projekte oder gegebenenfalls zu beschaffener Gegenstände zulässig. Die Spendenplattform hat mit den Verantwortlichen eine Vereinbarung geschlossen, dass die Mittelverwendung jederzeit gegenüber der Plattform nachgewiesen werden kann. Im Falle des Abbruchs eines Spendenaufrufs gilt „5. Beendigung oder Abbruch eines Spendenaufrufs“.


g) Der Spender kann durch betätigen der entsprechenden Schaltfläche eine Zuwendungsbestätigung anfragen. Dafür muss der Spender im Spendenformular seine Adresse angeben. Die Zuwendungsbestätigung wird in der Regel nach Ablauf eines Kalenderjahres jährlich rückwirkend erteilt. Der Spender hat keinen Anspruch auf eine Zwischenbescheinigung.

 

4. Spendenaktionstool

a) Spender haben die Möglichkeit über das Spendenaktionstool Spendenaktionen oder Kondolenzspenden einzurichten.
 

b) Mit dem Spendenaktionstool kann der Spender einzelne Spendenempfänger hervorheben und andere Menschen dazu aufrufen, aus einem bestimmten Anlass heraus für diesen Spendenempfänger zu spenden.


c) Der Spender kann nur für Spendenempfänger auswählen, die auch auf der Spendenplattform gelistet sind.


d) Im Übrigen gilt „3. Nutzung und Spenden“ sinngemäß.


 

5. Beendigung oder Abbruch eines Spendenaufrufs

a) Die Spendenplattform wird den gespendeten Betrag nach Maßgabe von „3. Nutzung und Spenden“ nach Beendigung des Spendenaufrufs an den Spendenempfänger weiterleiten. Der Spendenaufruf wird beendet, wenn das vorab definierte Spendenziel erreicht wurde oder der vorab definierte Spendenzeitraum endet. Wurde weder ein Spendenziel noch ein Zeitraum vorab definiert, erfolgt die Beendigung in Absprache zwischen der Spendenplattform und dem Verantwortlichen.


b) Die Spendenplattform hat mit dem Verantwortlichen eine Vereinbarung getroffen, einen Spendenaufruf abzubrechen, wenn die Erreichung des Projektziels des Spendenempfängers unmöglich geworden ist. Die Spendenplattform ist außerdem berechtigt, Spendenaufrufe wegen schwerwiegender Verstöße abzubrechen.


c) Im Falle eines Abbruchs eines Spendenaufrufs im Sinne von Ziffer 5.b), wird die Caritas-Gemeinschaftsstiftung die dafür eingeworbenen Spenden für ihre anderen Förderprojekte verwenden, die denselben steuerbegünstigten Zweck fördern. Hierzu erklärt der Spender bei Abgabe seiner Spende sein Einverständnis.


d) Alle Spendenaufrufe werden nach einem Abbruch oder einer Beendigung gelöscht und nur noch intern verwaltet.

 

6. Sonstiges

a) Der Verantwortliche hält das Urheberrecht an den audiovisuellen Inhalten des Spendenaufrufs. Der Spender ist nicht berechtigt, Inhalte zu kopieren, zu löschen oder zu nutzen. Der Spender ist berechtigt, eine Verlinkung (Link setzen) zu einem Spendenaufruf zu erstellen und zu verbreiten oder über den „Share-Button“ zu teilen.


b) Die Haftung für Schadensersatz der Spendenplattform und/oder der Caritas-Gemeinschaftsstiftung wird für alle Haftungsfälle, unabhängig des jeweiligen Rechtsgrundes, ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Ansprüche wegen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens oder Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.


c) Die Spendenplattform behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung werden die neuen Nutzungsbedingungen 30 Tage vor Ihrem Inkrafttreten auf der Webseite der Spendenplattform bekannt gegeben.

 

Stand 16.11.2020