Vererben: Was gilt es zu beachten?

Was bleibt von mir, wenn ich nicht mehr da bin? Diese Frage stellen sich viele Menschen und möchten, dass ihr Erbe einem guten Zweck zugutekommt. Wenn Sie die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg oder eine ihrer Treuhandstiftungen als Erben im Testament einsetzen, ist das garantiert.


Da die Gestaltung des Testaments immer eine sehr persönliche Angelegenheit ist und Ihre Lebens- und Familiensituation eine zentrale Rolle spielt, gilt es viele Aspekte zu bedenken. Hier erhalten Sie einen kurzen Überblick über wichtige Faktoren.

Die gesetzliche Erbfolge

Verstirbt ein Mensch, so geht sein gesamtes Vermögen wie auch seine Verpflichtungen auf den oder die Erben über. Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Sie regelt, wer erbberechtigt ist und wie groß sein Anteil am Nachlass ist.

 

An erster Stelle der Erbfolge stehen der Ehegatte bzw. die Ehegattin und die Kinder. Falls Sie alleinstehend und kinderlos sind, erben nach der gesetzlichen Erbfolge Ihre Eltern, Geschwister, deren Kinder oder noch entferntere Verwandte. Entspricht die gesetzliche Erbfolge nicht Ihren Wünschen, können Sie per Testament oder – im Ausnahmefall – per Erbvertrag Ihre Erben benennen und bestimmten Personen oder Institutionen ein Vermächtnis hinterlassen. Unser Testamentrechner dient Ihnen als erste Orientierung, wenn es darum geht, die persönliche Nachlass-Situation zu erfassen und die individuelle Erbquote zu berechnen.

 

Wichtig: Sind keine Erben vorhanden, erbt der Staat.

Ein handschriftliches Testament aufsetzen

Sie können Ihr Testament selbst verfassen. Wirksam ist ein solches privat-schriftliches Testament nur, wenn Sie es handschriftlich verfassen und mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Zudem sollte es Ort und Datum enthalten. Hat Ihr Testament mehrere Seiten, sollten sie durchnummeriert werden und jede Seite von Ihnen unterschrieben sein. Formulieren Sie möglichst genau und detailliert, um späteren Streit zu verhindern.

 

Sie können dieses Testament bei einem Amtsgericht hinterlegen. Dort wird es im Zentralen Testamentsregister aufgenommen. Damit ist sichergestellt, dass es nicht verloren geht. Leidvolle Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass die wenigsten eigenhändig verfassten Testamente rechtsgültig und eindeutig verfasst wurden.

Auf Nummer Sicher gehen mit dem notariellen Testament

Ein notarielles Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass es rechtlich einwandfrei formuliert und somit rechtswirksam ist. Der Notar Ihrer Wahl berät Sie über die verschiedenen erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, wodurch spätere Streitigkeiten über die Auslegung des Testaments vermieden werden. Die Notar-Gebühr hängt von der Höhe des Nachlasswertes ab. Allerdings erspart dieses Vorgehen den Erben später Kosten, da kein Erbschein erforderlich ist. Das notarielle Testament wird immer beim Amtsgericht hinterlegt und ebenfalls im Zentralen Testamentsregister aufgenommen.

 

Egal ob handschriftliches oder notarielles Testament, in beiden Fällen besteht jederzeit die Möglichkeit, das Testament zu ändern oder zu widerrufen.

Mit Ihrem Nachlass die Caritas unterstützen

Wenn Sie überlegen, die Arbeit der Caritas im Bistum Limburg mit einer Erbschaft zu unterstützen, könnte die Formulierung im Testament so aussehen:

 

„Hiermit setze ich die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg als meinen Erben ein.“

 

Wichtig: Sie sollten uns über die beabsichtigte Erbschaft informieren, damit wir Ihren individuellen Wünschen respektvoll entsprechen können. Für eine ausführliche Beratung ziehen Sie am besten einen Notar oder Rechtsanwalt hinzu.

 

Selbstverständlich können Sie auch weitere Personen mit Teilen Ihres Vermögens als sogenannte Vermächtnisnehmer*innen bedenken.

Die Erbschaftssteuer entfällt

Die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg ist als gemeinnützig anerkannt. Sie unterliegt daher nicht der Erbschafts- und der Schenkungssteuer. Ihre Zuwendung wird also nicht geschmälert und kommt in vollem Umfang dem sozialen Zweck zugute. Lesen Sie dazu auch die Rubrik Steuerliche Aspekte.

Infomaterial zum Download

Alle wichtigen Informationen rund um das Thema Testament und Erbrecht bietet Ihnen unser Testamentratgeber, den Sie hier zum kostenlosen Download finden:

Damit für Sie und Ihre Lieben alles geregelt ist und Sie für den Notfall gewappnet sind: Ihre persönliche Vorsorgemappe „Vorsorge kompakt“ und übersichtliche Checklisten helfen Ihnen dabei, Ihre persönlichen Angelegenheiten zu ordnen. Hier können Sie das Informationsmaterial herunterladen.