Steuerliche Aspekte als Spender*in

Der Staat unterstützt Spender*innen mit Steuervorteilen

Ihre Spende bedeutet eine gute Nachricht für viele Menschen in der Region – und für Sie selbst einen steuerlichen Vorteil. Denn: Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen. 

 

Als Privatperson können Sie Spenden an die Teilnehmer aus dem Netzwerk von Spenden Stiften Strahlen jährlich mit bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte als Sonderausgaben geltend machen. 

 

Als Unternehmen sind es bis zu vier Promille der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter, die Sie als Spendensumme von der Steuer absetzen können. 

 

Doch auch wenn Ihre Spenden oberhalb dieser Grenze liegen, gehen Ihnen die Steuervorteile nicht unbedingt verloren. Denn: Darüber hinaus gehende Beträge lassen sich auf Folgejahre übertragen.

Spendennachweis für die Steuererklärung 

Eine Spendenbescheinigung erhalten Sie von uns im Folgejahr, wenn Sie dies bei Ihrem Online-Spendenvorgang ausgewählt haben und die richtige E-Mail-Adresse angegeben haben.

 

Bei Spenden bis zu 300 Euro an eine gemeinnützige Organisation wie die Caritas-Gemeinschaftsstiftung genügt allerdings der Bareinzahlungsbeleg bzw. die Buchungsbestätigung/Kontoauszug als sogenannter vereinfachter Nachweis. Akzeptiert werden in der Regel auch Online-Zahlungen, beispielsweise über PayPal-Konten.

 

Hinweis: Das Thema Steuerrecht ist sehr komplex, daher kann diese Webseite Ihnen nur einen allgemeinen Überblick geben. Wir empfehlen Ihnen die Rücksprache mit Expert*innen einer Anwalts- oder Steuerberatungskanzlei, um zu erfahren, welche steuerlichen Vorteile Sie konkret erzielen können. Wenn es um das Thema Spenden, die Realisierung Ihrer Zustiftung, Stiftungsgründung oder Testamentsgestaltung geht, stehen wir Ihnen gerne zur Seite. Kontaktieren Sie uns!