24.06.2021

Warum die Stiftungsrechtsreform so wichtig ist

BISTUM LIMBURG – Stiftungen übernehmen in der Gesellschaft wichtige Rollen und große Verantwortung. Damit ihre Arbeit und das gemeinnützige Engagement erhalten und weiterentwickelt werden können, hat der Bundestag am 24. Juni 2021 eine dringend notwendige Reform des Stiftungsrechts beschlossen. Für bessere Rahmenbedingungen hat sich unter anderem der Bundesverband Deutscher Stiftungen eingesetzt. Hier informieren wir über die Neuerungen.

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Am 24. Juni 2021 wurde das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts im Bundestag beschlossen. Im Februar 2021 wurde der Regierungsentwurf zur Vereinheitlichung vorgelegt, der wichtige Forderungen aus der Praxis aufgreift und damit die Bedingungen für kleine und große Stiftungen deutlich verbessern kann. Beispielsweise die wachsende Bürokratie, Rechtsunsicherheit u. a. durch die Zersplitterung im deutschen Stiftungsrecht und Niedrigzinsen erschweren Stiftungen ihre Arbeit. Das entsprechende Gesetz soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.

 

Friederike von Bünau, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: „Das verabschiedete Gesetz greift einen Großteil der Forderungen auf, für die wir uns in den vergangenen sieben Jahren gemeinsam mit dem Stifterverband und der Wissenschaft eingesetzt haben. Die Vereinheitlichung des Stiftungsrechts bringt mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen mit sich. Für die Zukunft sehen wir jedoch noch zusätzlichen Modernisierungsbedarf.“

 

Folgende Punkte müssen laut Bundesverband Deutscher Stiftungen erfüllt sein, damit das Stiftungswesen in Deutschland nachhaltig gefördert und die Stiftungszwecke erfüllt werden können:

 

  • mehr Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Vorschriften
  • mehr Schutz für den Vorstand durch angemessene Haftungsregelungen
  • mehr Flexibilität für notleidende Stiftungen durch Umwandlung in Verbrauchsstiftungen
  • Erleichterungen bei der Zusammenlegung und Zulegung mit anderen Stiftungen
  • Erleichterungen bei Zweck- und Satzungsänderungen durch Stifter*innen

 

Ihr Kontakt

Dr. Karl Weber

Caritas-Gemeinschaftsstiftung
Über der Lahn 5
65549 Limburg

Die wichtigsten Verbesserungen für Stiftungen

Ein bundeseinheitliches Stiftungsrecht löst in Zukunft das zersplitterte Landesstiftungsrecht ab. Das bedeutet mehr Rechtssicherheit für alle Stiftungen. Die wesentlichen stiftungsrechtlichen Grundsätze, wie die Bedeutung des Stifterwillens für Auslegung oder Änderung der Stiftungssatzung, die Pflicht zur Vermögenserhaltung oder die Zweckgerichtetheit der Stiftungstätigkeit, bleiben unverändert.

Die Kodifizierung der Business Judgement Rule garantiert Stiftungsorganen, dass sie nicht für eine Fehlentscheidung haften, wenn sie geltende Gesetze sowie die Stiftungssatzung beachtet haben und auf Grundlage angemessener Informationen davon ausgehen durften, dass sie beispielsweise mit der Vermögensanlage zum Wohle ihrer Stiftung handeln.

Für notleidende Stiftungen bringen die Möglichkeiten der Umwandlung einer Ewigkeitsstiftung in eine Verbrauchsstiftung und der Zu- und Zusammenlegung deutliche Erleichterungen mit sich.

Umschichtungsgewinne dürfen für die Zweckverwirklichung eingesetzt werden, soweit der Stifterwille dem nicht entgegensteht und das Stiftungskapital erhalten bleibt.

Ein Stiftungsregister mit Publizitätswirkung kommt ab 1. Januar 2026. Es wird Stiftungen als geschützte Rechtsmarke etablieren – weswegen rechtsfähige Stiftungen ab dann auch einen Rechtsformzusatz führen müssen – und wird das Handeln insbesondere im internationalen Rechtsverkehr deutlich erleichtern. Damit vereinfacht es künftig den Nachweis der Vertretungsmacht und macht die umständlichen Vertretungsbescheinigungen obsolet.

Um doppelte Meldepflichten zum Stiftungsregister und Transparenzregister zu vermeiden, sollen Erleichterungen entsprechend den Regelungen zum Vereinsregister in der nächsten Legislaturperiode umgesetzt werden.

Einheitliches Stiftungsrecht für ganz Deutschland

Gerade kleinere Stiftungen leiden aktuell aufgrund der Niedrigzinsen: Sie können bei nur geringen Ausschüttungen kaum ihre Stiftungszwecke erfüllen. Die Reform kann Fusionen von Stiftungen und die Umwandlung in Verbrauchsstiftungen erleichtern, wodurch der Fortbestand und die effektive Arbeit gesichert werden. Bei Verbrauchsstiftungen wird der Stiftungszweck nämlich nicht nur aus den erwirtschafteten Erträgen, sondern auch aus dem eingebrachten Stiftungskapital finanziert. So werden größere Summen für den gemeinnützigen Zweck auch in Phasen von Niedrigzinsen verfügbar gemacht.

Diese und viele weitere Vereinheitlichungen und Flexibilisierungen des Stiftungswesens wie ein bundeseinheitliches Register kommen letztendlich dem Wohl der gesamten Gesellschaft zugute, denn sie vereinfachen auch das Stiften allgemein. Dazu der Bundesverband Deutscher Stiftungen: „Durch eine Weiterentwicklung des Stiftungsrechts wird die Rechtsform Stiftungen attraktiver für potentielle Stifter*innen, die ihre finanziellen Mittel, ihre Zeit und ihr Know-how für das Gemeinwohl oder die Familie einsetzen wollen.“

Stiftungen sind wichtiger denn je

Gerade in der Corona-Krise hat sich wieder gezeigt, welche entscheidende Rolle Stiftungen spielen – und dass viele Menschen die Form der Stiftung wählen, um sich in Notzeiten zu engagieren. Die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts in Deutschland ist 2020 um 2,8 Prozent gestiegen. 712 Stiftungen erhielten eine Anerkennungsurkunde – so viele wie seit 2011 nicht mehr. Laut Bundesverband Deutscher Stiftungen liegt die Zahl der rechtsfähigen Stiftungen des bürgerlichen Rechts nun insgesamt bei knapp 24.000.

Dabei werden die Formen von Stiftungen vielfältiger. Immer mehr Stifter*innen schließen sich zusammen, beispielsweise zu einer Bürgerstiftung, aber es gibt auch die auf Diözesan-, Bundes- oder Stadtebene ins Leben gerufenen Caritas-Stiftungen – aktuell 60 mit über 300 Treuhandstiftungen  die sie verwalten.

Auch die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg bündelt als Dachstiftung Ressourcen, um sie gewinnbringend für alle Treuhandstiftungen und weitere soziale Akteure aus der Region einzusetzen. Im Zusammenschluss lässt es sich noch wirksamer für den guten Zweck agieren und noch besser für die Menschen da sein, die unsere Hilfe dringend benötigen.

Letzte Aktualisierung

07.02.2022