06.10.2022

Der Stiftungsfonds: persönlich und unbürokratisch

Limburg – Für Menschen, die keine eigene Stiftung gründen wollen, bieten Stiftungsfonds eine alternative und unkomplizierte Form, sich für ein Herzensprojekt zu engagieren. Innerhalb weniger Tage ist es möglich, einen Stiftungsfonds bei der Caritasstiftung zu errichten. Da nur die Erträge in die Förderung von Projekten fließen, bleibt das Stiftungskapital erhalten und wirkt somit langfristig.

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Was sind Stiftungsfonds?

Rechtlich gesehen ist ein Stiftungsfonds eine Zustiftung, bietet jedoch mehr Gestaltungsmöglichkeiten: Neben dem Förderzweck kann auch der Name des Fonds selbst bestimmt werden. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, bereits mit der Benennung des Fonds ein Zeichen zu setzen – zum Beispiel mit dem Namen eines geliebten Menschen, eines besonderen Zwecks oder dem eigenen Familiennamen.

 

Wie bei einer eigenen Stiftung, haben solche Fonds ebenfalls eine separate Buchhaltung, damit das Engagement transparent für Stifter*innen ist.

 

Die Gründung eines Stiftungsfonds ist bereits zu Lebzeiten möglich oder kann per Testament ab einem geringen Geldwert in die Wege geleitet werden. Das Stiftungskapital kann zu jeder Zeit weiter aufgestockt werden. Neben Privatpersonen können auch Gemeinden, Schulen oder Vereine einen Stiftungsfonds gründen. Mit einem Fonds für Stiftungen erfolgen so langfristige Engagements für einen guten Zweck. Steuerlich gesehen sind Stiftungsfonds wie Zustiftungen zu behandeln. Sie gelten als Sonderausgaben und innerhalb von zehn Jahren kann für den Fonds bis zu einer Million Euro steuerlich geltend gemacht werden.

 

 

Gezielte Hilfe für Menschen in Not

Wer einen Stiftungsfonds gründen möchte, sollte sich also vor allem für eines genug Zeit nehmen: einen Stiftungszweck zu finden, dem man sich zugewandt fühlt. Da das zur Verfügung gestellte Kapital auf Dauer angelegt wird, sollte man sich mit dem Thema auf lange Zeit identifizieren können.

Bei der Caritasstiftung in der Diözese Limburg können Stiftungsfonds unter jede bereits existierende regionale oder thematische Stiftung aufgesetzt werden. Sie bieten die Möglichkeit, gezielt Armut zu bekämpfen, Randgruppen zu integrieren oder Jugend und Familie zu stärken.

Wenn Stifter*innen zum Beispiel besonders Kinder unterstützen wollen, dann können z.B. mit ihrem Stiftungsfonds ausschließlich Projekte für Kinder gefördert werden. Wenn das Kapital für Senior*innen in einem sozialen Brennpunkt eingesetzt werden soll, dann können mit den Erträgen nur Aktivitäten finanziert werden, die diesen Senior*innen zugutekommen.

Auch können mit Mitteln Menschen in bestimmten Regionen, zum Beispiel in einer Pfarrgemeinde oder in einer Stadt, unterstützt werden.

Bei bestimmten Anlässen, wie Familienfeiern oder Jubiläen, können Stifter*innen Familie, Freund*innen, Bekannte oder Verwandte um eine Zustiftung oder Spende zugunsten des Stiftungsfonds bitten. Denn durch ein höheres Fondsvermögen steigen die jährlichen Erträge und dadurch auch die Hilfe, für die im Stiftungszweck benannten Menschen.

Stifter*innen erhalten regelmäßig einen Bericht über die Aktivitäten der Caritas-Gemeinschaftsstiftung samt ihrer Treuhandstiftungen sowie einen separaten Rechenschaftsbericht über ihren Stiftungsfonds. Dazu gehören auch ein Nachweis aller Zustiftungen, Spenden, Zinserträge und der Mittelverwendung. Allen Zustifter*innen und Spender*innen wird zeitnah eine Zuwendungsbestätigung gesendet.

 

Im Rahmen unserer Stiftungssprechstunde beantworten wir gerne telefonisch Ihre Fragen: jeden Mittwoch von 9.00 bis 11.00 Uhr unter 0 64 31 – 997 245. Mehr dazu unter:
https://spendenstiftenstrahlen.de/stiften/caritas-gemeinschaftsstiftung/stiftungssprechstunde

Wichtige und hilfreiche Informationen zum Thema Stiften sowie über die Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg sowie die dazugehörigen regionalen Stiftungen finden Sie auf unserer Webseite

Letzte Aktualisierung

29.11.2022