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Kennen Sie schon diese 10 Fakten zu Stiftungen?

1. Bundesweit gibt es 24.650 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Allein 2021 sind 863 neue Stiftungen hinzugekommen.

2. Mit einem Anteil von 90 Prozent verfolgen die meisten Stiftungen in Deutschland – ausschließlich – gemeinnützige Zwecke; nicht wenige von ihnen seit Jahrhunderten.

3. Der Begriff der Stiftung ist gesetzlich nicht definiert. Neben der klassischen Rechtsform existieren u.a. Stiftungs-GmbHs, Stiftungsvereine und Treuhandstiftungen.

4. Eine Stiftung bindet ein Vermögen, das dauerhaft einem (zumeist gemeinnützigen) Zweck gewidmet ist. Das Vermögen wird nicht angetastet: Nur die Erträge und zum Teil auch eingeworbene Spenden werden für die Stiftungsarbeit eingesetzt.

5. Wer eine rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts errichtet, trennt sich für immer von seinem oder ihrem Vermögen. Der Stiftende kann die Stiftung nach der staatlichen Anerkennung nicht einfach wiederauflösen.

6. Eine Stiftung ist eine juristische Person und gehört sich selbst, nicht dem Stiftenden. Stiftungen haben keine Mitglieder.

7. Als einzige gemeinnützige Organisationsform werden rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts von zwei staatlichen Behörden kontrolliert – dem Finanzamt und der Stiftungsaufsicht.

8. Eine gemeinnützige deutsche Stiftung ist kein Steuersparmodell. Das Gemeinwohl gewinnt immer mehr als der Staat weniger an Steuern einnimmt.

9. Stiften als eine Form des bürgerschaftlichen Engagements ist, wie der Akt des Spendens, stets eine freiwillige Gabe.

10. Stiftungen ergänzen das Handeln des Staates, können es aber – auch quantitativ – nicht ersetzen. Stiftungen bereichern die Vielfalt der Gesellschaft, indem sie zusätzliche Impulse geben und unabhängig von Wählern oder Aktionären handeln können.

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