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„Das Stiften wird insgesamt erleichtert“

Sie informiert und berät Interessierte zu diesen Themen in einer telefonischen Stiftungssprechstunde, die immer mittwochs von 9 bis 11 Uhr unter der Telefonnummer 06431 997245 angeboten wird.

Ihr Kontakt

Dr. Karl Weber

Caritas-Gemeinschaftsstiftung
Über der Lahn 5
65549 Limburg

Lückenhafte und uneinheitliche Regelungen abgeschafft

Mit der Gesetzesreform wird das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher. Es wurde mehr Rechtssicherheit für Stiftende, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden geschaffen. Ein großer Vorteil sei die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungszivilrechts für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts und die Abschaffung der landesspezifischen Regelungen, so Peichl.

Diese seien bisher uneinheitlich und vielfach lückenhaft gewesen. Nun würden Regelungen zu Strukturänderungen, beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Auflösung einer Stiftung, durch Bundesrecht vereinheitlicht, detaillierter festgehalten und gleichzeitig erleichtert. Ein neues vom Bundesamt der Justiz geführtes Stiftungsregister soll zudem für mehr Transparenz sorgen. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.caritasstiftungen.de.

 

Bild: Bundesverband Deutscher Stiftungen