29.09.2021

„Das Stiften wird insgesamt erleichtert“

LIMBURG - Aus Sicht der Caritas-Gemeinschaftsstiftung im Bistum Limburg und aller Caritas-Stiftungen in Deutschland hat die Reform des Stiftungsrechts neue Chancen für das Stiftungswesen und bessere Arbeitsbedingungen für die Stiftungen gebracht.

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Caritas-Gemeinschaftsstiftung begrüßt Reform des Stiftungsrechts und lädt Interessierte ein, sich zum Thema Stiften zu informieren

 

Anlässlich des Tags der Stiftungen am 1. Oktober hat der Arbeitskreis Stiftungen des Deutschen Caritasverbandes, in dem alle deutschen Caritas-Stiftungen miteinander arbeiten, ein durchweg positives Resümee gezogen. Drei Monate zuvor, am 5. Juli, hatten Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts verabschiedet.

 

„Was für uns sehr wichtig ist: Das Stiften wird insgesamt erleichtert und damit der Weg geebnet für alle, die sich nachhaltig für die Zivilgesellschaft einsetzen wollen“, erklärt Jörg Klärner, Vorstand der Caritas-Gemeinschaftsstiftung.

 

 „Unser zentrales Anliegen ist es, Frauen und Männer für die Idee des Stiftens zu begeistern und dadurch langfristig viele sozial-karitative Projekte im Bistum Limburg zu ermöglichen. Nach Einführung der Reform wird das Stiften deutlich attraktiver für potentielle Stifterinnen und Stifter“, ergänzt Sonja Peichl, Geschäftsführerin der Stiftung.

 

 

Ihr Kontakt

Dr. Karl Weber

Caritas-Gemeinschaftsstiftung
Über der Lahn 5
65549 Limburg

Sie informiert und berät Interessierte zu diesen Themen in einer telefonischen Stiftungssprechstunde, die immer mittwochs von 9 bis 11 Uhr unter der Telefonnummer 06431 997245 angeboten wird.

Lückenhafte und uneinheitliche Regelungen abgeschafft

Mit der Gesetzesreform wird das Stiftungsrecht übersichtlicher und verständlicher. Es wurde mehr Rechtssicherheit für Stiftende, Stiftungen, Mitglieder von Stiftungsorganen und die zuständigen Behörden geschaffen. Ein großer Vorteil sei die bundeseinheitliche Regelung des Stiftungszivilrechts für alle rechtsfähigen Stiftungen bürgerlichen Rechts und die Abschaffung der landesspezifischen Regelungen, so Peichl.

Diese seien bisher uneinheitlich und vielfach lückenhaft gewesen. Nun würden Regelungen zu Strukturänderungen, beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Auflösung einer Stiftung, durch Bundesrecht vereinheitlicht, detaillierter festgehalten und gleichzeitig erleichtert. Ein neues vom Bundesamt der Justiz geführtes Stiftungsregister soll zudem für mehr Transparenz sorgen. Weitere Informationen zum Thema gibt es auf www.caritasstiftungen.de.

 

Bild: Bundesverband Deutscher Stiftungen

Letzte Aktualisierung

17.11.2021